Wie muss das Mietgerät versichert werden?
Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet eine ausreichende Haftpflichtversicherung für jedes Mietfahrzeug abzuschließen. Außerdem muss der Mieter das Mietfahrzeug gegen Feuer und Diebstahl versichern.
Dem Kunden steht es dabei frei eine Maschinenbruchversicherung bei einem Versicherungsanbieter seiner Wahl abzuschließen oder die STILL Miete Plus wahrzunehmen. In beiden Fällen sind Schäden am Mietgerät abgedeckt. Genaueres zu diesem Thema ist den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen zu entnehmen.
https://www.still.shop/faq/question/ajax/faq_id/31/
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