Was passiert, wenn das Mietgerät beschädigt wird?
Für alle „nicht verschleißbedingten“ Schäden haften Sie als Kunde. Sie verpflichten sich dazu, jeden Schaden am Mietgerät unverzüglich bei STILL zu melden. Im Rahmen der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen stellen wir Ihnen die entstehenden Reparaturkosten in Rechnung.
Auftretende Schäden werden von STILL schnell behoben, damit die Einsatzbereitschaft Ihres Mietobjektes jederzeit garantiert bleibt. Im Falle einer länger dauernden Reparaturerhalten Sie unverzüglich ein Ersatzgerät.
https://www.still.shop/faq/question/ajax/faq_id/34/
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