Mietstapler

  1. Wird das Fahrzeug geliefert oder kann ich es selbst abholen?

    Gerne organisieren wir die Anlieferung und Abholung von Mietfahrzeugen direkt zum Einsatzort Ihrer Wahl. Dieser Service ist für Sie kostenpflichtig. Gerne können Sie das Mietgerät aber auch selbst abholen oder abholen lassen.

  2. Was bedeutet "STILL Miete Plus"?

    Die Buchung der „STILL Miete Plus“ Option ersetzt die Notwendigkeit einer extern abgeschlossenen Maschinenbruchversicherung. 

    STILL Miete Plus bietet dem Kunden im selbstverursachten Schadensfall eine Haftungsreduktion für den Schaden am Mietobjekt bis hin zu einer variablen Selbstbeteiligung. Details können Sie den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen entnehmen.

  3. Wie schnell kann ich einen Mietstapler bekommen?

    Je nach Verfügbarkeit erhalten Sie Ihren Mietstapler noch am selben Tag.

  4. Können Sie die Lieferzeit garantieren?

    Wir geben immer unser Bestes, um bestellte Produkte innerhalb der angegebenen Lieferfrist zu liefern, jedoch können wir keinen Lieferzeitpunkt garantieren. Selbstverständlich melden wir uns bei Verzögerungen um gemeinsam eine für Sie passende Lösung finden.

  5. Über welchen Zeitraum kann ich einen Stapler mieten?

    Wir von STILL bieten Ihnen Mietgeräte mit flexiblen Laufzeiten an. Ob für Tage, Wochen oder Monate. Ob kurzfristig beschlossen oder langfristig geplant: Auf unseren Mietservice ist Verlass! So sind Sie sowohl in Zeiten besonders hoher Auslastung als auch bei Ausfall eines Ihrer Geräte bestens gewappnet.

  6. Wann erhalte ich die Rechnung?

    Die (erste) Rechnung für ihr Mietobjekt erhalten Sie direkt nach Beginn des Mietzeitraums. Sollte es sich um einen mehrmonatigen Mietzeitraum handeln, wird Ihnen eine monatliche Rechnung automatisch zugeschickt. Nach der Rückfracht des Mietgerätes erstellt STILL ein Rückgabeprotokoll – etwaige Schäden am Mietfahrzeug werden Ihnen danach final in Rechnung gestellt.

  7. Wie erhalte ich einen Mietvertrag?

    Nach der Feststellung Ihres genauen Bedarfes erhalten Sie ein konkretes Angebot, welches Sie unterschrieben an STILL zurücksenden. In Verbindung mit den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen wird das unterschriebene Angebot zu Ihrem Mietvertrag.

  8. Was passiert, wenn das Mietgerät beschädigt wird?

    Für alle „nicht verschleißbedingten“ Schäden haften Sie als Kunde. Sie verpflichten sich dazu, jeden Schaden am Mietgerät unverzüglich bei STILL zu melden. Im Rahmen der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen stellen wir Ihnen die entstehenden Reparaturkosten in Rechnung.

    Auftretende Schäden werden von STILL schnell behoben, damit die Einsatzbereitschaft Ihres Mietobjektes jederzeit garantiert bleibt. Im Falle einer länger dauernden Reparaturerhalten Sie unverzüglich ein Ersatzgerät.

  9. Kann ich auch Anbaugeräte für spezielle Aufgaben mieten?

    Für alle Gegengewichtsstapler bieten wir auch Anbaugeräte zur Miete an. Von Seitenschiebern über Gabeln mit Sonderlängen bis hin zu Zinkenverstellgeräten und Doppelklammern. STILL kann Sie mit den verschiedensten Anbaugeräten beliefern. Egal welche Aufgaben auf die Mietgeräte warten: wir haben bestimmt das richtige Anbaugerät für Sie!

  10. Woher bekomme ich Wechselbatterien, z.B. für den Mehrschichteinsatz?

    Im normalen Einsatz hält eine Batterie für die Dauer einer Schicht, bevor sie wieder aufgeladen werden muss. Für den Mehrschichteinsatz bietet STILL deshalb Wechselbatterien für die meisten Mietfahrzeuge an. Somit kann immer eine Batterie laden, während die andere im Einsatz ist. So ist ihr Mietfahrzeug rund um die Uhr betriebsbereit. Bei Inanspruchnahme der Wechselbatterie liefert STILL selbstverständlich auch das nötige Ladegerät und -kabel.

  11. Kann ich Service und Versicherungen für mein Mietgerät buchen?

    Die moderne Mietflotte von STILL garantiert effizientes Arbeiten mit neuester Technik. Selbstverständlich mieten Sie bei STILL inklusive Full-Service, d.h. es entstehen keinerlei Folgekosten für Wartung und allgemeine Reparaturen.

    Darüber hinaus bieten wir Ihnen mit der STILL Miete Plus auf Wunsch die Deckung des Maschinenbruchrisikos zu fixen Raten an.

  12. Wie muss das Mietgerät versichert werden?

    Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet eine ausreichende Haftpflichtversicherung für jedes Mietfahrzeug abzuschließen. Außerdem muss der Mieter das Mietfahrzeug gegen Feuer und Diebstahl versichern.

    Dem Kunden steht es dabei frei eine Maschinenbruchversicherung bei einem Versicherungsanbieter seiner Wahl abzuschließen oder die STILL Miete Plus wahrzunehmen. In beiden Fällen sind Schäden am Mietgerät abgedeckt. Genaueres zu diesem Thema ist den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen zu entnehmen.

  13. Welche Fahrzeuge beinhaltet die Mietflotte von STILL?

    STILL bietet Ihnen in Deutschland eine riesige Auswahl von 70 verschiedenen Fahrzeugtypen an. Insgesamt stehen über 33.000 Mietgeräte europaweit zu Ihrer Verfügung! Unser Anspruch ist es, für jede Aufgabe das passende Gerät anbieten zu können.

    Egal ob klassische Gegengewichtgabelstapler mit Elektro-, Diesel- oder Gasantrieb, Lagertechnikgeräte – handgeführt oder als Mitfahrgerät –, verschiedene Schubmaststapler oder Kommissionierer und Schlepper: Wir haben genau das, was Sie brauchen.

    Auch Sonderzubehör und Anbaugeräte, wie Zinkenverstellgeräte, Spezialgabeln, Ballen-/ Rollen-/ oder Doppelpalettenklammern gehören zu unserem Mietsortiment. Ihr Vorteil dabei: Sie erhalten alles aus einer Hand.

  14. Wo kann ich mieten?

    Wir von STILL sind immer und überall für Sie da: 36 Mietstützpunkte in Deutschland garantieren Ihnen beste Erreichbarkeit.

    Unsere erfahrenen Mietexperten stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. In einem persönlichen Gespräch finden wir für jeden Anspruch das richtige Mietgerät. Sie erreichen uns telefonisch unter 040 / 7339 2010.

    Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner für eine individuelle Beratung.